Allgemeines Zivilrecht
Als vorwiegend zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei beraten wir Sie selbstverständlich im gesamten Recht der Schuldverhältnisse:
– Kauf/Rücktritt/Gewährleistung
– Darlehensverträge
– Schenkungen
– Miet- und Pachtverträge
– Leihe
– Sachdarlehensverträge
– Werkverträge u.ä.
– Maklerverträge
– Rechte an Grundstücken
– Übertragung von Eigentum
– Geltendmachung von Schadenersatz
– Garantieansprüche
– etc.
Fragen zur jeweiligen Einzelfallgestaltung werden jeweils umfassend beantwortet und eine sachdienliche Lösung des zu Grunde liegenden Problems erarbeitet.